Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Jedem kann es unabhängig vom Alter passieren, dass er einen Unfall hat oder eine Krankheit bekommt. Dann kann es sein, dass man im Krankenhaus liegt, zum Beispiel im Koma und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Dafür sollte eigentlich jeder Bürger eine Patientenverfügung machen, wenn er bestimmte Wünsche hat und sich nicht einfach blind auf die Entscheidungen der Ärzte verlassen will. Denkbar ist zum Beispiel, dass man in bestimmten Situationen nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte.

Auch anderes kann uns treffen. Zum Beispiel kann durch Krankheit Geschäftsunfähigkeit eintreten. Für eine solche Situation, die uns alle treffen kann, sollte man eine Betreuungsverfügung gemacht haben. Das hilft, dass Menschen ihres Vertrauens die Betreuung bekommen und nicht irgendein vom Gericht festgesetzter wildfremder, eventuell berufsmäßig agierender Betreuer. Dazu muss auch eine Vollmacht ausgefüllt werden, bei der die Unterschrift notariell oder vor dem Ortsgericht beglaubigt werden muss.

Formulare für Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Nach Auskunft des Ortsgerichts Bergen-Enkheim gibt es vernünftige, einfach selbst zu bearbeitende Formulare beim Internetauftritt des Sozialrathauses München. Dort sind auch nähere Erläuterungen und ein vielseitiger Hinweis für die Bearbeitung zu finden.

Link Sozialrathaus München: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1082927/

Wir empfehlen, sich hierzu auch rechtlich, am besten bei einem Notar, beraten zu lassen. Wenn das nicht bald gemacht wird ist aber kurzfristig sicher das o. g. Formular eine schnelle Lösung.

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